Sozialrecht

Bestens vertreten und beraten, wenn es um Ihr Sozialrecht geht

Unterstützung und diverse Leistungen aus öffentlicher Hand: Das Sozialrecht regelt all diese wichtigen Punkte und ist durch eine unmittelbar sozialpolitische Zielsetzung geprägt. Doch nicht erst seit gestern stellt es einen wichtigen Teil unseres gesellschaftlichen Lebens dar. Bereits die Sozialgesetze des Reichskanzlers Bismarck im ersten Abschnitt des 20. Jahrhundert waren prägend für die Entwicklung des Sozialrechts. Unsere Kanzlei betreut Sie umfangreich in allen Fragestellungen des Sozialrechts und vertritt Sie insbesondere in Verfahren der deutschen Sozialgerichtsbarkeit.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Bereich des Sozialrechts

Gerne betreut Sie unsere Kanzlei zu ganz unterschiedlichen juristischen Fragestellungen auf dem Gebiet des Sozialrechts. Durch unsere langjährige Erfahrung verfügen wir über die notwendige Expertise, um Ihren Fall zum Erfolg zu führen und Ihnen somit zu Ihrem guten Recht zu verhelfen. Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten im Bereich des Sozialrechts gehören unter anderem Auseinandersetzungen mit den folgenden Behörden:

  • Agentur für Arbeit (Arbeitslosengeld I und II („Hartz IV“), Sperrzeiten, Insolvenzgeld, Förderung der Berufsausbildung)
  • Berufsgenossenschaften (Arbeitsunfall, Verletzungsgeld- und –rente, Wegeunfall, Berufskrankheiten)
  • Rentenversicherer (Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrente, Witwen- und Waisenrente)
  • Landesverwaltungsamt (Festlegung der Schwerbehinderteneigenschaft, GdB, Merkzeichen)

 

Unsere Ansprechpartnerin für dieses Fachgebiet ist Frau Rechtsanwältin Simone Glaser. Kommen Sie bei etwaigen Rückfragen oder zwecks Terminvereinbarung gerne auf uns zurück.