Unsere Anwälte

Wir kämpfen für Ihr Recht

Stefan Schminke

Stefan Schminke
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • Studium der Rechte an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen

Tätigkeitsschwerpunkte

Neben allen Fragen der Rechtsberatung ist Rechtsanwalt Stefan Schminke als Fachanwalt im Besonderen spezialisiert auf:

Im Bereich des Arbeitsrechts bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung für Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber/innen sowohl im individuellen als auch im kollektiven / betriebsverfassungsrechtlichen Arbeitsrecht.

 

individuelles Arbeitsrecht 
Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung ausstehender Vergütung und vertreten Sie in Kündigungsschutzverfahren einschließlich etwaiger Abfindungsverhandlungen. 

 

Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung von Abmahnungen und Kündigungen sowie bei der Verhandlung und Beratung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen.

 

kollektives Arbeitsrecht
Wir beraten und unterstützen bei Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen sowie der Prüfung von Inhalten der Betriebsvereinbarungen, als auch bei Verhandlungen in Einigungsstellen.

 

Wir beraten und schulen Betriebsräte und übernehmen die gerichtliche Vertretung in Beschlussverfahren.

 

Darüber hinaus prüfen wir die Anwendbarkeit von Betriebsvereinbarungen und / oder Tarifverträgen auf ihren Arbeitsvertrag.

 

Als Ansprechpartner stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Stefan Schminke, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Frau Rechtsanwältin Jeannette Hoppe, Fachanwältin für Arbeitsrecht, beratend zur Seite. 

Zu diesem  Bereich zählt das Haftungsrecht nach Verkehrsunfällen. Hierzu gehört die Geltendmachung und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen aus 

 

- Personenschäden
(Schmerzensgeld, Therapiekosten, Fahrtkosten, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden u. a.)

 

- Sachschäden
(Fahrzeugschaden, Gutachterkosten, Nutzungsentschädigung,Mietwagenkosten, Abschleppkosten, Unkostenpauschale, Rabattverlust u. a.)

 

Wir setzen für Sie daneben auch Ansprüche gegen die eigene Kaskoversicherung, z.B. nach einem Diebstahl oder der Beschädigung Ihres Fahrzeuges durch. 

Darüber hinaus ist unser Fachanwaltsdezernat für Verkehrsrecht bei Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sowie Verkehrsstraftaten tätig. Hierzu sind in erster Linie Bußgeldbescheide, (Bußgeldverfahren nach Geschwindigkeitsübertretung, Abstands- und Rotlichtverstößen) bzw. Verkehrsverstöße im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen zu zählen. 

 

Der Bereich umfasst ebenfalls die Fragen der Entziehung und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis auf Grund von Verkehrsstraftaten oder der Anordnung von Fahrerlaubnisbehörden. 

 

Neben Herrn Rechtsanwalt Stefan Schminke steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Simone Glaser als Fachanwältin für Verkehrsrecht ebenso als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung.

 

Soweit der Bereich Verkehrsstraftaten, wie Straßenverkehrsgefährdung, fahrlässige Körperverletzung oder sogar fahrlässige Tötung betroffen sind, steht auch 
Herr Rechtsanwalt Carsten Schneider als Fachanwalt für Strafrecht helfend zur Seite.

Das Dezernat von Herrn Rechtsanwalt Stefan Schminke wird betreut von Frau Sandra Göbel.

Die entsprechende Durchwahl lautet:  0391-53649-11

E-Mail: schminke@rae-schneider-magdeburg.de

Carsten Schneider

Carsten Schneider
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Familienrecht

  • Fachanwalt für Strafrecht

  • Studium der Rechte an der Ruhr-Universität Bochum

  • Carsten Schneider ist Mitglied des Anwaltsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt.

  • Carsten Schneider ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und Magdeburger Anwaltverein

Tätigkeitsschwerpunkte

Neben allen Fragen der Rechtsberatung ist Rechtsanwalt Carsten Schneider als Fachanwalt im Besonderen spezialisiert auf:

Das Familienrecht regelt das Eingehen von Ehen und Lebenspartnerschaften sowie deren Aufhebung und die damit verbundenen Folgen.

Wir beraten Sie im Vorfeld der Eheschließung bzw. des Eingehens von Lebenspartnerschaften bei der Vorbereitung von Eheverträgen und erläutern Ihnen die steuerrechtlichen Auswirkungen der Eheschließung. Ein sorgsam ausgearbeiteter Ehevertrag kann für den Fall des Scheiterns der Ehe wichtige Regelungen, z. B. zum Güterrecht, enthalten und so weitere Streitigkeiten vermeiden.


Kommt es zur Aufhebung der Ehe durch Scheidung bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft, bedürften die so genannten Folgesachen einer sorgfältigen Prüfung. Hier stehen wir Ihnen insbesondere bei den Fragen des Unterhalts in all seinen Formen (Trennungs- und Kindesunterhalt bzw. nachehelicher Unterhalt), bei den Regelungen des Sorge- und Umgangsrechts, aber auch bei dem komplizierten Ausgleich der Rentenanwartschaften (Versorgungsausgleich) beratend zur Seite.


Daneben sind auch die gesetzlichen Regelungen zur Abstammung, zur wechselseitigen Unterhaltspflicht von Verwandten, zu Rechten und Pflichten zwischen Eltern und Kindern sowie zur Adoption Bestandteil des Familienrechts und werden von uns fachgerecht bearbeitet.


Das Familienrecht wird in unserem Hause durch Herrn Rechtsanwalt Carsten Schneider, Fachanwalt für Familienrecht, und Frau Rechtsanwältin Simone Glaser bearbeitet.

Die Aufgabe des Strafrechts ist es, die wichtigsten Bereiche des menschlichen Zusammenlebens mit einem besonders starken Schutz zu versehen. 

Als Strafrecht wird dabei die Gesamtheit der Vorschriften bezeichnet, die für eine bestimmte Tat, eine bestimmte Strafe oder andere Maßnahme als Rechtsfolge anordnet. 
Der wichtigste und beschriebene Grundsatz im Strafrecht -„in dubio pro reo" - gilt noch heute und ist vor allen Dingen im Strafprozessrecht prägend. 


Dieser gewährleistet, dass keine Verurteilung erfolgen darf, wenn im Rahmen der freien Beweiswürdigung die Schuld des Angeklagten nicht zur vollen Überzeugung des Gerichts feststeht. 


Sinn und Zweck der Strafverteidigung ist die Ausübung der Beistands- und der Kontrollfunktion im Interesse des Betroffenen. 


Eine rechtzeitige anwaltliche Vertretung ist von immenser Wichtigkeit, da die Kenntnisse der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere aber auch die dem Strafverteidiger eingeräumten Befugnisse dem Betroffenen die Gewähr der Wahrung der individuellen Rechte bietet. Zudem kann der Strafverteidiger zeitnah auf den Verlauf des Verfahrens Einfluss nehmen. 


Jedoch wird nicht nur das allgemeine Strafrecht, sondern auch das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht in unserem Hause umfassend betreut. 

Das Dezernat von Herrn Rechtsanwalt Carsten Schneider wird betreut von Frau Saskia Lübbe.

Die entsprechende Durchwahl lautet:  0391-53649-13

E-Mail: schneider@rae-schneider-magdeburg.de

Heiko Achtert

Heiko Achtert
  • Rechtsanwalt

  • Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

  • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

  • Studium der Rechte an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

  • Rechtsanwalt Heiko Achtert ist Mitglied des Fachausschusses für Bau- und Architektenrecht der Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalt.

Tätigkeitsschwerpunkte

Neben allen Fragen der Rechtsberatung ist Rechtsanwalt Heiko Achtert als Fachanwalt auf Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Bau- und Architektenrecht spezialisiert.

Mietrechtlich stehen wir Ihnen bei allen Ansprüchen aus Mietverträgen, wie beispielsweise bei der Vertragsgestaltung, Fragen zur Miethöhe, Mietmängeln, Kündigung oder Betriebskostenabrechnungen zur Seite. 


Wir vertreten sowohl Mieter, Vermieter als auch Hausverwaltungen.
Im Rahmen des Wohnungseigentumsrechts steht das Verhältnis zwischen den Eigentümern, zur WEG- Verwaltung, dem Verband der Wohnungseigentümer sowie den Mietern von Wohn- und Teileigentum im Mittelpunkt. 


Weiterhin beraten wir Sie bei sonstigen Fragen rund um Ihre Immobilie. 


Herr Rechtsanwalt Heiko Achtert als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht steht Ihnen für diesen Bereich zur Verfügung.

Wir vertreten Sie in allen Fragen des privaten Bau- und des Architektenrechts.


So gestalten und überprüfen wir Ihre Bau- und Architektenverträge, betreuen Sie vor und während der Bauphase sowie der Zeit der Gewährleistung.


Darüber hinaus unterstützt Sie unsere Kanzlei bei Baumängeln, Aufmass- und Vergütungsstreitigkeiten. 


Wir vertreten sowohl private und öffentliche Auftraggeber, als auch Architekten und Bauunternehmer.


Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei ist Herr Rechtsanwalt Heiko Achtert, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

Das Dezernat von Herrn Rechtsanwalt Heiko Achtert wird betreut von Frau Sandra Naumann.

Die entsprechende Durchwahl lautet: 0391-53649-16

E-Mail: achtert@rae-schneider-magdeburg.de

Simone Glaser

Simone Glaser
  • Rechtsanwältin
  • Fachanwältin für Sozialrecht

  • Fachanwältin für Verkehrsrecht

  • Studium der Rechte an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

  • Frau Rechtsanwältin Simone Glaser fungiert als gerichtlich bestellte Verfahrensbeiständin in Familiensachen und als gerichtlich bestellte Verfahrenspflegerin in Unterbringungs- und Betreuungsangelegenheiten.

  • Fachanwaltslehrgang Erbrecht

Tätigkeitsschwerpunkte

Neben allen Fragen der Rechtsberatung ist Frau Rechtsanwältin Simone Glaser als Fachanwältin auf Sozialrecht und Verkehrsrecht spezialisiert. Ebenso gehören Familien- und Erbrecht zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten: 

Frau Rechtsanwältin Simone Glaser, Fachanwältin für Sozialrecht, berät und vertritt Sie insbesondere in Verfahren der deutschen Sozialgerichtsbarkeit. Hierzu gehören u. a. Auseinandersetzungen mit folgenden Behörden: 


- Agentur für Arbeit
(Arbeitslosengeld I und II („Hartz IV“), Sperrzeiten, Insolvenzgeld, Förderung der Berufsausbildung)


- Berufsgenossenschaften
(Arbeitsunfall, Verletzengeld- und -rente, Wegeunfall, Berufskrankheiten)


- Rentenversicherer
(Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrente, Witwen- und Waisenrente)


- Landesverwaltungsamt

(Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft, GdB, Merkzeichen)

Zu diesem  Bereich zählt das Haftungsrecht nach Verkehrsunfällen. Hierzu gehört die Geltendmachung und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen aus 


- Personenschäden
(Schmerzensgeld, Therapiekosten, Fahrtkosten, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden u. a.)


- Sachschäden
(Fahrzeugschaden, Gutachterkosten, Nutzungsentschädigung,Mietwagenkosten, Abschleppkosten, Unkostenpauschale, Rabattverlust u. a.)


Wir setzen für Sie daneben auch Ansprüche gegen die eigene Kaskoversicherung, z.B. nach einem Diebstahl oder der Beschädigung Ihres Fahrzeuges durch. 


Darüber hinaus ist unser Fachanwaltsdezernat für Verkehrsrecht bei Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sowie Verkehrsstraftaten tätig. Hierzu sind in erster Linie Bußgeldbescheide, (Bußgeldverfahren nach Geschwindigkeitsübertretung, Abstands- und Rotlichtverstößen) bzw. Verkehrsverstöße im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen zu zählen. 


Der Bereich umfasst ebenfalls die Fragen der Entziehung und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis auf Grund von Verkehrsstraftaten oder der Anordnung von Fahrerlaubnisbehörden. 


Neben Frau Rechtsanwältin Simone Glaser, Fachanwältin für Verkehrsrecht, steht Ihnen auch Herr Rechtsanwalt Stefan Schminke, Fachanwalt für Verkehrsrecht, als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.


Soweit der Bereich Verkehrsstraftaten, wie Straßenverkehrsgefährdung, fahrlässige Körperverletzung oder sogar fahrlässige Tötung betroffen sind, steht auch 
Herr Rechtsanwalt Carsten Schneider als Fachanwalt für Strafrecht helfend zur Seite.

Im Bereich des Familienrechts unterstützt, berät und vertritt Frau Rechtsanwältin Simone Glaser seit mehr als 20 Jahren Mandanten bei der Regelung der Trennungsmodalitäten (Unterhalt, Ehewohnung, Umgang, Vermögensaufteilung) und begleitet sie im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens. Auch bei der Vorbereitung von Umgangsregelungen steht sie unseren Mandanten mit ihrer Erfahrung zur Seite.


Diese Bereiche des Familienrechts werden in unserem Hause ebenfalls durch
Herrn Rechtsanwalt Carsten Schneider, Fachanwalt für Familienrecht, bearbeitet.

Das Erbrecht umfasst die Regelungen des Nachlasses von Todes wegen.


Wir beraten und unterstützen bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf der Grundlage der gesetzlichen Erbfolge, aber auch des Pflichtteilsrechts. 


Bei der Erstellung von Testamenten oder Erbverträgen stehen wir beratend zur Seite.
Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Rechtsanwältin Simone Glaser.

Das Dezernat von Frau Rechtsanwältin Simone Glaser wird betreut von Frau Janina Sonntag.

Die entsprechende Durchwahl lautet:  0391-53649-20

E-Mail: glaser@rae-schneider-magdeburg.de

Jeannette Hoppe

Jeannette Hoppe
  • Rechtsanwältin

  • Fachanwältin für Arbeitsrecht

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

  • Während der Referendariatszeit studierte Frau Jeannette Hoppe an der Verwaltungswissenschaftlichen Hochschule Speyer und war einige Zeit in einer Kanzlei in Pretoria, Südafrika, tätig.
  • Seit 2002 ist Frau Rechtsanwältin Jeannette Hoppe in mehreren arbeitsrechtlich ausgerichteten Kanzleien tätig.
  • Fachanwaltslehrgang Handels- und Gesellschaftsrecht

Tätigkeitsschwerpunkte

Neben allen Fragen der Rechtsberatung ist Frau Jeannette Hoppe als Fachanwältin besonders spezialisiert im Bereich des Arbeitsrechts. Ebenso gehört das Handels- und Gesellschaftsrecht zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten.

Im Bereich des Arbeitsrechts bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung für Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber/innen sowohl im individuellen als auch im kollektiven / betriebsverfassungsrechtlichen Arbeitsrecht.


- individuelles Arbeitsrecht 
Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung ausstehender Vergütung und vertreten Sie in Kündigungsschutzverfahren einschließlich etwaiger Abfindungsverhandlungen. 
Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung von Abmahnungen und Kündigungen sowie bei der Verhandlung und Beratung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen.


- kollektives Arbeitsrecht
Wir beraten und unterstützen bei Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen sowie der Prüfung von Inhalten der Betriebsvereinbarungen, als auch bei Verhandlungen in Einigungsstellen.

Wir beraten und schulen Betriebsräte und übernehmen die gerichtliche Vertretung in Beschlussverfahren.


Darüber hinaus prüfen wir die Anwendbarkeit von Betriebsvereinbarungen und / oder Tarifverträgen auf ihren Arbeitsvertrag.


Ihre Ansprechpartnerin in unserer Kanzlei ist Frau Rechtsanwältin Jeannette Hoppe, Fachanwältin für Arbeitsrecht sowie Herr Rechtsanwalt Stefan Schminke, Fachanwalt für Arbeitsrecht .

Auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts stehen wir Ihnen zur Seite.


Wir beraten und vertreten Sie in allen gesellschaftsvertraglichen Angelegenheiten, insbesondere der Erstellung von Geschäftsführer-Anstellungsverträgen.


Wir vertreten Sie auch bei Streitigkeiten über den Inhalt oder die Frage der Beendigung dieser Verträge. Zu diesem Tätigkeitsgebiet gehört auch die Abwehr bzw. Durchsetzung von Haftungsansprüchen gegenüber dem Geschäftsführer einer Gesellschaft. 


Daneben beraten wir Sie auch bei Konflikten in der Gesellschaft bis hin zu deren Auflösung. 

Das Dezernat von Frau Rechtsanwältin Jeannette Hoppe wird betreut von Frau Nicole Köppen.

Die entsprechende Durchwahl lautet:  0391-53649-10

E-Mail: hoppe@rae-schneider-magdeburg.de

Susann Hoberg

Susann Hoberg
  • Rechtsanwältin
  • Fachanwältin für Medizinrecht

  • Studium der Rechte an der Universität Leipzig

  • Susann Hoberg ist Mitglied im Deutscher Anwaltverein (DAV) einschließlich der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht, Magdeburger Anwaltverein sowie im Forum Junger Anwaltschaft.

Tätigkeitsschwerpunkte

Neben allen Fragen der Rechtsberatung ist Frau Rechtsanwältin Susann Hoberg als Fachanwältin vor allem auf das Medizinrecht spezialisiert. Ebenso gehören das Versicherungs- und Vertragsrecht zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten.

- Arzthaftungsrecht
Im Falle einer ärztlichen oder zahnärztlichen Falschbehandlung beraten und vertreten wir die rechtlichen Interessen geschädigter Patienten*innen und verhelfen ihnen bei der Klärung und Durchsetzung der in Betracht kommenden Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche.

- Vertrags(zahn)recht / ärztliches Vergütungsrecht

Wir vertreten Vertrags(zahn)ärzte u.a. im Bereich der Honorarabrechnung bei Unstimmigkeiten mit der Kassenärztlichen Vereinigung, bei Schwierigkeiten im Rahmen der Zulassung und Ermächtigung sowie bei Unklarheiten im Falle des Praxis-An- und Verkaufs einschließlich der vertraglichen Ausgestaltung.


- Recht der Heilberufe
Wir helfen bei allen Fragen, die im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Heilberufen ((Zahn)Ärzte, Tierärzte, Hebammen, Physiotherapeuten, Psychotherapeuten, Heilpraktiker usw.) und den sich daraus ergebenen Rechten und Pflichten innerhalb der Berufsausübung stehen. Dies umfasst in erster Linie Rechtsprobleme im Zusammenhang mit dem Zugang zum ärztlichen Beruf (Approbation/Berufserlaubnis). Auch helfen wir bei Fragen des Weiterbildungsrechts.

Wir beraten und vertreten Versicherungsnehmer bei Problemen mit ihrer privaten Kranken(zusatz)versicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, privaten Unfallversicherung, Lebensversicherung, Haftpflichtversicherung, und privaten Sachversicherung und helfen ihnen, ihre Ansprüche erfolgreich gegen den Versicherer durchzusetzen.

Wir beraten unsere Mandanten bei der Auslegung von Verträgen und vertreten deren rechtliche Interessen im Zuge der Konfliktbewältigung. Auch helfen wir bei der Vertragsgestaltung.

Die Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Bürger werden regelmäßig im Verwaltungsrecht geregelt. Auch die Rechtsbeziehungen der Verwaltungsbehörden untereinander werden im Verwaltungsrecht behandelt.


Wir vertreten und beraten in allen Belangen des Verwaltungsrechts sowohl die öffentliche Hand, wie Kommunalverwaltungen und öffentlich rechtliche Körperschaften als auch Privatpersonen und kleine und mittelständische Unternehmen in verwaltungsrechtlichen Fragestellungen.


Insbesondere bei der Durchsetzung von Baugenehmigungen, Abwehr von Abgabenforderungen und der Durchsetzung von beamtenrechtlichen Ansprüchen übernehmen wir die Beratung und Vertretung im verwaltungsbehördlichen und in den verwaltungsgerichtlichen Verfahren.


Daneben unterstützen wir die Beteiligten beim Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge.

Das Dezernat von Frau Rechtsanwältin Susann Hoberg wird betreut von Frau Solveig Buschendorf.

Die entsprechende Durchwahl lautet:  0391-53649-29

E-Mail: hoberg@rae-schneider-magdeburg.de